Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Rahlstedt 127

12_10_18 Ra127 Briefmarke Das Plangebiet schließt Teilgebiete von Oldenfelde, Neu-Rahlstedt und Alt-Rahlstedt ein. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans mit der beabsichtigten Bezeichnung Rahlstedt 127 sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt der städtebaulichen Struktur der gewachsenen Wohngebiete, die überwiegend von einer aufgelockerten, teilweise villenartigen, straßenbegleitenden Bebauung geprägt sind, geschaffen werden.

Zum Schutz vor städtebaulichen Fehlentwicklungen durch eine gebietsuntypische Bebauung soll insbesondere eine höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden sowie eine sich am Bestand orientierende überbaubare Grundfläche und Geschossigkeit bzw. Höhe der Gebäude als Höchstmaß festgesetzt werden. Gleichzeitig soll damit eine maßstäbliche städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauungsstruktur ermöglicht werden. Außerdem sollen in Teilbereichen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets Erhaltungsbereiche nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt werden.

Der Bebauungsplan Rahlstedt 127 ist ein sogenannter einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Absatz 3 BauGB, da Straßenverkehrsflächen nicht festgesetzt werden. Der Bebauungsplan-Entwurf (zeichnerische Darstellung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) wird in der Zeit vom 15. Juli 2013 bis einschließlich 23. August 2013 an den Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr und freitags zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 4. Obergeschoss (Flur), 22041 Hamburg, öffentlich ausgelegt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Umweltbericht, Lärmtechnische Untersuchung). Sie enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch: Informationen zur Lärmsituation auf Grund des vorhandenen Verkehrsaufkommens (Lärmtechnische Untersuchung).

Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek eingesehen werden. Während der öffentlichen Auslegung können gemäß § 4 a Absatz 3 Satz 2 BauGB Anregungen nur zu dem gegenüber der ersten öffentlichen Auslegung geänderten Teil des ausliegenden Bebauungsplan-Entwurfs bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Absatz 2 a der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Informationen und aktuelle Pläne sind ab dem 15. Juli 2013 auch im Internet unter www.hamburg.de/wandsbek/bebauungsplaene-wandsbek/ verfügbar. Karten-Quelle: Bezirksamt Wandsbek