Achten Sie auf Sicherheit, das schützt Sie und Ihre Lieben!

Feuerwerkskörper sind ein nicht wegzudenkender Bestandteil der Silvesterfeiern zur Begrüßung des neuen Jahres. Feuerwerkskörper enthalten aber Explosivstoffe und können bei ihrer Funktion mehr oderminder gefährliche Wirkungen entfalten. Im Interesse der öffentlichenSicherheit und Ordnung sowie zum Schutz für Leben, Gesundheit und Sachgüter gibt die Feuerwehr Hamburg folgende Hinweise:

1. Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklassen Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in vier Klassen eingeteilt:KL. I. :  Feuerwerksspielwaren ( Aufdruck BAM- P I. ),         KL. II.: Kleinfeuerwerk ( Aufdruck BAM- PII. ), KL. III: Mittelfeuerwerk ( Aufdruck BAM- PIII. ), KL. IV : Großfeuerwerk Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden.

2. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeitvom 31. Dezember 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 01.00 Uhr erlaubt. Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.

3. Lesen Sie in jedem Falle die Gebrauchsanweisung der verschiedene Feuerwerkskörper durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I (Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.

4. Die Verwendung von Signalmunition und Seenotrettungsraketen sowie das Abschießen von Munition aus Schusswaffen jeder Art als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist verboten.

5.  Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen Ihrer Wohnung. Für Betriebsräume, Lager, Schuppen, Garagen etc. gilt das gleiche. Räumen Sie Ihre Balkone und Terrassen von Mobiliar, alten Tannenbäumen oder sonstigen brennbaren Gütern.

6. Bedenken Sie, dass die Mehrzahl von Feuerwerkskörpern nur im Freien angezündet werden darf. Das Zünden in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern, auf Balkonen etc. ist eine häufige  Brandursache.

7. Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller etc. nie in der Hand halten, sondern auf den Boden legen und mit „langem Arm“ anzünden, danach 3-5m Abstand halten. In der Hand gezündete Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützenvor Verbrennungen.

8.  Starten Sie Raketen nie aus der Hand, sondern aus auf dem Boden stehenden, standfesten „Abschußrampen“. Auch leere Flaschen sollten gesichert werden. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert auf-steigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar sind. Niemals einen Versager erneut anzünden!!!

9. Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Klasse II nicht an Kinder oder Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung bleiben.

10. In der Nähe von Anlagen oder Gebäuden die besonders brandempfindlich sind (Reet- oder Strohdachhäuser), dürfen Sie Feuerwerkskörper nur ingenügendem Abstand und unter Beachtung der Windrichtung abbrennen. Bei der Entzündung von Raketen der Klasse II ist ein Abstand von mindestens 200m, bei Feuerwerkskörpern, die nicht Raketen sind, einenAbstand von mindestens 50m einzuhalten.

11.   Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen Abbrennenmehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter, drohen unvorhersehbare Gefahren.

12. Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in festen, verschließbaren Taschen, auf keinen Fall in Körpernähe aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorräte wieder abdecken.

13. Das nachträgliche Zusammenbauen einzelner Feuerwerksbatterien mit Lunten ist gefährlich!    Und noch etwas ganz wichtiges !!! Wenn es dennoch zu einem Unfall oder Feuer kommt, sofort 112, die Feuerwehr rufen. Leisten Sie bei Unfällen sofort ERSTE HILFE. Bei Feuer warnen Sie auch die Mitbewohner. Schließen Sie die Tür des Brandzimmers und die Wohnungstür zum Flur/Treppenraum. Warten Sie vor der Haustür auf die Feuerwehr und weisen Sie diese ein.    Die Feuerwehr Hamburg wünscht Ihnen einen gesunden und unfallfreien Rutsch ins neue Jahr 2017.